ZBB 2006, 390

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 675, 280, 311 Abs. 2, § 249Pflicht des Vermögensverwalters zur Aufklärung über zu erwartende Anzahl der Transaktionsgeschäfte zwecks Einschätzung der anfallenden Gebühren BGB§ 675 BGB§ 280 BGB§ 311 BGB§ 249 KG, Urt. v. 06.12.2005 – 7 U 201/04, ZIP 2006, 1497KGUrt.6.12.20057 U 201/04ZIP 2006, 1497

Leitsätze:

1. Ein Vermögensverwalter muss über den bloßen Höchstgebührensatz pro Geschäft hinaus auch darüber aufklären, wie viele Geschäftsvorgänge im Normalfall bei der Anlageform in welcher Zeit getätigt werden und inwieweit allein durch die anfallenden Gebühren die Gefahr besteht, binnen relativ kurzer Zeit das eingesetzte Kapital zu verlieren (hier: Verlust von rund einem Drittel allein durch Gebühren innerhalb von 10 Monaten), wenn keine entsprechenden Gewinne erwirtschaftet werden können.
2. Ist der Anleger in Wertpapier- und Börsentermingeschäften nicht ganz unerfahren, lässt er sich auf eine äußerst risikobehaftete und höchst spekulative Kapitalanlage ein und hätte er aufgrund der Honorierungsvereinbarungen erkennen können, dass der Vermögensverwalter bei der Abwicklung und Häufigkeit der Transaktionen vornehmlich eigene wirtschaftliche Interessen verfolgen könnte, ist ihm zuzumuten, sich um Aufklärung derart sich aufdrängender Unklarheiten zu bemühen. Anderenfalls ist ihm ein Mitverschulden anzulasten.

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