RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
VI. Amtsgerichte
StGB § 263; KWG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, §§ 32, 54Ausnutzen des Lastschriftverfahrens zur Beschaffung kurzfristigen Kredits
StGB§ 263
KWG§ 1
KWG§ 32
KWG§ 54
AG Gera, Urt. v. 10.11.2004 – 750 Js 32484/03 – 10 Ls, NJW 2005, 2634 (LS)AG GeraUrt.10.11.2004750 Js 32484/03 – 10 LsNJW 2005, 2634 (LS)
Leitsätze:
1. Wenn eine Vereinbarung zwischen Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtigen im Lastschrifteinzugsverfahren darüber besteht, dass der Einzug der Verschaffung kurzfristigen Kredits für den Zahlungsempfänger dient, für dessen Rückzahlung die Inkassobank aufgrund der Lastschriftbedingungen unfreiwillig mithaftet, kann in dem Begehren auf Zulassung zum Lastschrifteinzugsverfahren ein Betrug zum Nachteil der Inkassobank liegen.
2. Aufgrund einer derartigen Vereinbarung im Wege des Online-Banking eingereichte Lastschriften sind straflos.
3. Barabhebungen oder Überweisungen aus Guthaben, die aus Lastschrifteinzügen aufgrund einer solchen Vereinbarung stammen, denen noch widersprochen werden kann, können einen Betrug durch Unterlassen darstellen, wenn seitens der Inkassobank ein Mitarbeiter verfügt.
4. Werden solche kurzfristigen Kreditgeschäfte mittels Lastschrifteinzugs geschäftsmäßig betrieben, liegt darin ein Verstoß gegen § 54 KWG.