RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2005
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 241 Abs. 2, §§ 311, 675 Abs. 2, pVVAufklärungspflichten bei Finanzierung von Eigentumswohnungen – Beitritt in einen Mietpool
BGB§ 241
BGB§ 311
BGB§ 675
pVV
OLG Celle, Urt. v. 04.05.2005 – 3 U 295/04 (rechtskräftig), BKR 2005, 323 (LS)OLG CelleUrt.4.5.20053 U 295/04rechtskräftigBKR 2005, 323 (LS)
Leitsätze:
1. Eine Überschreitung der Rolle als Kreditgeberin liegt nicht darin, dass die Beklagte den Abschluss des Darlehensvertrages vom Beitritt der Kläger zu einer Mieteinnahmegemeinschaft abhängig gemacht hat. Das Bestreben nach einer genügenden Absicherung ist banküblich und typischerweise mit der Rolle des Kreditgebers verknüpft.
2. Die Zahlung einer Innenprovision der Beklagten an den Finanzierungsvermittler vermag keine Aufklärungspflicht der Beklagten wegen eines Interessenkonfliktes zu begründen. Eine Aufklärungspflicht der Bank kommt insoweit nur dann in Betracht, wenn die Zahlung der Innenprovision zu einer sit-ZBB 2005, 379tenwidrigen Verschiebung des Kaufpreises in Bezug auf den tatsächlichen Verkehrswert führt.