ZBB 2005, 377

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2005 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte GmbHG § 5 Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 8 Abs. 2, § 9cZahlung der Stammeinlage auf ein Konto der Vorgründungsgesellschaft als Bargründung GmbHG§ 5 GmbHG§ 7 GmbHG§ 8 GmbHG§ 9c OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 24.01.2005 – 20 W 415/04 (rechtskräftig), ZIP 2005, 1596 = DB 2005, 1049OLG Frankfurt/M.Beschl.24.1.200520 W 415/04rechtskräftigZIP 2005, 1596DB 2005, 1049

Leitsatz:

Hat der einzige Gesellschafter einer Ein-Personen-GmbH die Stammeinlage bereits unmittelbar vor Abschluss des Gesellschaftsvertrages auf ein auf den Namen der Gesellschaft angelegtes Konto eingezahlt und überträgt er in der Gründungsurkunde das Stammkapital auf die Gesellschaft, so liegt keine Sachgründung, sondern eine Erfüllung der Bareinlageverpflichtung vor, wenn diese Vorauszahlung mit einer klaren Zweckbestimmung getroffen wurde und der Stammeinlagebetrag zur Zeit der Übernahme durch die Vorgesellschaft noch als ausscheidbarer Vermögensgegenstand unangetastet vorhanden und vom übrigen Vermögen isoliert und abgrenzbar ist.

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