RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
ZPO §§ 765, 850k, 850c; EStG §§ 38, 39a; AO § 37Wirksamkeit der Pfändung eines Steuererstattungsanspruchs mit Auszahlung auf gepfändetes Konto
ZPO§ 765
ZPO§ 850k
ZPO§ 850c
EStG§ 38
EStG§ 39a
AO§ 37
ZBB 2004, 422
LG Duisburg, Beschl. v. 29.06.2004 – 7 T 156/04 (rechtskräftig), ZVI 2004, 399LG DuisburgBeschl.29.6.20047 T 156/04rechtskräftigZVI 2004, 399
Leitsätze:
1. Bei einer Steuererstattung zugunsten eines angestellten Schuldners handelt es sich nicht um Einkünfte aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis nach § 850 ZPO.
2. Pfändungsschutzvorschriften nach § 850c ZPO finden auf einen Steuererstattungsanspruch keine Anwendung, da sich der Anspruch nicht aus dem Nettoarbeitseinkommen, sondern aus dem vom Arbeitgeber gezahlten Bruttoanteil ergibt.
3. Die Wirksamkeit der Pfändung eines auf ein gepfändetes Konto überwiesenen Steuererstattungsanspruchs ist nur im Rahmen von § 765a ZPO auf sittenwidrige Härtefälle zu prüfen.
4. Eine sittenwidrige Härte der Steuererstattungspfändung kann sich nicht aus der Absicht des Schuldners zur Verwendung für rückständige Unterhaltszahlungen ableiten lassen, denn diese Verpflichtung ist aus dem laufenden Einkommen zu bestreiten.