ZBB 2004, 420

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2004 Rechtsprechung V. Oberlandesgerichte BGB §§ 667, 675; Clearingabkommen Abschnitt II Nr. 9Keine Haftung der Empfängerbank für Überweisungsgutschrift infolge fingierter Rechnungen bei überobligationsmäßigem Kontonummern-Namensvergleich BGB§ 667 BGB§ 675 Clearingabkommen Abschnitt IINr. 9 OLG Karlsruhe, Urt. v. 31.08.2004 – 17 U 79/03, ZIP 2004, 1900OLG KarlsruheUrt.31.8.200417 U 79/03ZIP 2004, 1900

Leitsätze:

1. Bei im Verfahren des beleglosen Datenaustausches (DTA-Verfahren) erteilten Überweisungsaufträgen darf die Empfängerbank den Überweisungsbetrag ohne weitere Prüfung dem Konto mit der bezeichneten Kontonummer gutschreiben. Ein Kontonummern-Namensvergleich ist nicht erforderlich.
2. Nimmt die Empfängerbank (überobligationsmäßig) einen Kontonummern-Namensvergleich vor und fragt – trotz gewisser Divergenzen zwischen der Bezeichnung des Kontoinhabers und dem in der Überweisung angegebenen Empfängernamen – nicht beim erstbeauftragten Kreditinstitut zurück und erhebt auch sonst keine Beanstandungen, kann der Auftraggeber hieraus mangels entsprechender Rechtspflicht der Empfängerbank keine Ansprüche gegen diese herleiten.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell