RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 276 a. F., § 278; WpHG §§ 31, 32Fehlerhafte Beratung durch Verharmlosung bestehender Risiken eines Zahlungsausfalls bei Staatsanleihen
BGB a. F.§ 276
BGB§ 278
WpHG§ 31
WpHG§ 32
LG Frankfurt/M., Urt. v. 31.10.2003 – 2–21 O 381/02, NJW-RR 2004, 1053LG Frankfurt/M.Urt.31.10.20032–21 O 381/02NJW-RR 2004, 1053
Leitsätze:
1. Ein Anlageberater darf ihm bekannte beachtliche Bedenken gegen die Sicherheit einer empfohlenen Anlage auch dann nicht zurückhalten, wenn er persönlich der Auffassung ist, dass die gegenwärtigen Schwierigkeiten überwunden werden. Ebenso wenig darf er mitteilungspflichtige negative Umstände und Risiken bei einer Beratung in einem solchen Maße relativieren und einschränken, dass der Anleger deren tatsächliche objektive Bedeutung und Wertigkeit nicht mehr einzuschätzen und einzuordnen vermag.
2. Das Bonitätsrisiko der Republik Argentinien war nicht nur rein theoretischer Natur, nachdem diese ihre Zahlungen auf Auslandsverbindlichkeiten bereits einmal eingestellt hatte und als Folge 1955 der „Pariser Club“ gegründet worden ist.