RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AktG §§ 89, 241 Satz 2 Nr. 3, § 283 Nr. 5Kreditgewährung der KGaA durch Abschlagszahlung an persönlich haftenden Gesellschafter
AktG§ 89
AktG§ 241
AktG§ 283
OLG Stuttgart, Urt. v. 28.07.2004 – 20 U 5/04, DB 2004, 1768OLG StuttgartUrt.28.7.200420 U 5/04DB 2004, 1768
Leitsätze:
1. Gewährt eine KGaA dem persönlich haftenden Gesellschafter auf die in der Satzung geregelte Tätigkeitsvergütung, welche der Höhe nach vom geschäftlichen Erfolg abhängt, eine daran orientierte prozentuale Abschlagszahlung zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres, stellt diese Abschlagszahlung eine Kreditgewährung i. S. d. §§ 89, 283 Nr. 5 AktG dar. Die Abschlagszahlung darf nur aufgrund eines Beschlusses des Aufsichtsrats erfolgen.
2. Ein Beschluss der Hauptversammlung der KGaA, welcher die Satzung dahin gehend ändert, dass dem persönlich haftenden Gesellschafter eine solche Abschlagszahlung gewährt wird, ist nicht gemäß § 241 Satz 2 Nr. 3 AktG nichtig, solange er die sich aus § 89 AktG ergebende Kompetenz des Aufsichtsrats zur Beschlussfassung über jede einzelne Auszahlung unberührt lässt.