RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 823, 826; GmbHG § 64Kein Schadensersatzanspruch gegen eine Bank, die im Stadium der Überschuldung des Kreditnehmers weitere nicht zur Sanierung des Unternehmens geeignete Darlehen gegen Hereinnahme von Sicherheiten eines Drittsicherungsgebers herauslegt
BGB§ 823
BGB§ 826
GmbHG§ 64
OLG Rostock, Beschl. v. 08.04.2004 – 7 W 19/04 (rechtskräftig), BKR 2004, 319OLG RostockBeschl.8.4.20047 W 19/04rechtskräftigBKR 2004, 319
Leitsatz:
Ein Herausgabe- und Schadensersatzanspruch des Drittsicherungsgebers gegen eine sicherungsnehmende Bank, die im Stadium der Überschuldung weitere Darlehen gegen Sicherheit ZBB 2004, 418herauslegt, besteht nicht, weil der Drittsicherungsgeber sich nicht im Schutzbereich der Normen befindet, die zum Schutze gegen Insolvenzverschleppung existieren.