RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2004
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
VerbrKrG § 9; BGB § 358Schadensersatzanspruch eines geschädigten Immobilienfondsanlegers nur bei wertmäßig vergleichbarer Darstellung des Schadens als Differenz zweier Vermögenslagen
VerbrKrG§ 9
BGB§ 358
ZBB 2004, 417
OLG Celle, Urt. v. 30.10.2003 – 11 U 61/03, EWiR 2004, 885 (Berger/Ueding)OLG CelleUrt.30.10.200311 U 61/03EWiR 2004, 885 (Berger/Ueding)
Leitsätze:
1. Einem Geschädigten obliegt bei einer Klage auf Schadensersatz in Geld, seinen Schaden als Differenz zweier Vermögenslagen, nämlich derjenigen vor dem bzw. ohne das schädigende Ereignis und derjenigen, die durch das schädigende Ereignis ausgelöst ist, wertmäßig vergleichbar darzustellen.
2. Bei der Möglichkeit einer Rückabwicklung nach erfolgtem wirksamem Widerruf eines verbundenen Geschäftes kann ein Schadensersatzanspruch entfallen.