RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
V. Amtsgerichte
ZPO § 286; BGB § 280Kein Beweis des ersten Anscheins für grobe Fahrlässigkeit des bestohlenen ec-Kartenbesitzers bei Möglichkeit einer vorherigen Ausspähung der PIN
ZPO§ 286
BGB§ 280
AG Berlin–Mitte, Urt. v. 07.10.2002 – 20 C 59/02 (rechtskräftig), EWiR 2003, 891 (Haertlein)AG Berlin–MitteUrt.7.10.200220 C 59/02rechtskräftigEWiR 2003, 891 (Haertlein)
Leitsatz:
Ist es nicht auszuschließen, dass die PIN-Nummer einer ec-Karte bei einer Abhebung ausgespäht worden und ein ec-Karten-Diebstahl das Ergebnis der Ausspähung gewesen ist, um zu unberechtigten Geldabhebungen zu gelangen, dann gilt kein Beweis des ersten Anscheins, dass der Kontoinhaber dem Täter in grob fahrlässiger Weise die richtige PIN zur Kenntnis gegeben hat.