ZBB 2003, 378

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2003 Rechtsprechung IV. Landgerichte BGB § 676fAnspruch auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis bei Selbstverpflichtungserklärung des Kreditinstituts zu „Girokonten für jedermann“ BGB§ 676f LG Berlin, Urt. v. 24.04.2003 – 21 S 1/03, WM 2003, 1895 = EWiR 2003, 963 (Derleder)LG BerlinUrt.24.4.200321 S 1/03WM 2003, 1895EWiR 2003, 963 (Derleder)

Leitsätze:

1. Aus der Selbstverpflichtungserklärung eines Kreditinstituts gegenüber einem staatlichen Träger kann sich ein Individualanspruch einer Person mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen auf Einrichtung und Führung eines Girokontos auf Guthabensbasis ergeben.
2. Ein solcher Anspruch kann auch dann bestehen, wenn das Kreditinstitut bereits früher einmal ein Konto eingerichtet hat, dieses aber dann aufgelöst worden ist.
3. Der Anspruch kann entfallen, wenn dem Kreditinstitut die Kontoführung aufgrund rechtswidrigen sozialen Verhaltens des Anspruchstellers oder seiner wirtschaftlichen Unverlässlichkeit nicht zumutbar ist.
4. Eine Unzumutbarkeit durch eine beleidigende Äußerung ist zu verneinen, wenn diese einmalig war und länger zurückliegt.

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