RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB § 676fAnspruch auf Einrichtung eines Girokontos auf Guthabenbasis bei Selbstverpflichtungserklärung des Kreditinstituts zu „Girokonten für jedermann“
BGB§ 676f
LG Berlin, Urt. v. 24.04.2003 – 21 S 1/03, WM 2003, 1895 = EWiR 2003, 963 (Derleder)LG BerlinUrt.24.4.200321 S 1/03WM 2003, 1895EWiR 2003, 963 (Derleder)
Leitsätze:
1. Aus der Selbstverpflichtungserklärung eines Kreditinstituts gegenüber einem staatlichen Träger kann sich ein Individualanspruch einer Person mit schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen auf Einrichtung und Führung eines Girokontos auf Guthabensbasis ergeben.
2. Ein solcher Anspruch kann auch dann bestehen, wenn das Kreditinstitut bereits früher einmal ein Konto eingerichtet hat, dieses aber dann aufgelöst worden ist.
3. Der Anspruch kann entfallen, wenn dem Kreditinstitut die Kontoführung aufgrund rechtswidrigen sozialen Verhaltens des Anspruchstellers oder seiner wirtschaftlichen Unverlässlichkeit nicht zumutbar ist.
4. Eine Unzumutbarkeit durch eine beleidigende Äußerung ist zu verneinen, wenn diese einmalig war und länger zurückliegt.