RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
ERA 500 Art. 40Entscheidung über Umfang der Inanspruchnahme eines Dokumentenakkreditivs lediglich durch Begünstigten, nicht durch die Zweitbank
ERA 500Art. 40
OLG Düsseldorf, Urt. v. 11.07.2003 – 16 U 129/02 (rechtskräftig), ZIP 2003, 1785OLG DüsseldorfUrt.11.7.200316 U 129/02rechtskräftigZIP 2003, 1785
Leitsatz:
Die Entscheidung darüber, ob ein Dokumentenakkreditiv in vollem Umfang oder lediglich teilweise gemäß Art. 40 der Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive (ERA 500) in Anspruch genommen wird, liegt bei dem Begünstigten. Die Zweitbank, welcher das Akkreditiv vorgelegt wird, ist nicht berechtigt, eine Entscheidung hierüber zu treffen. Für eine Teilinanspruchnahme genügt es daher nicht, dass ein Teil der vorgelegten Dokumente akkreditivgerecht ist und diese Dokumente selbständigen Teilen einer Gesamtlieferung zugeordnet werden können.