RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 816 Abs. 2, § 818 Abs. 3Kein Wirksamwerden der zweiten Sicherungszession bei Übersicherung durch eine erste Zession und zwischenzeitlicher Insolvenz des Sicherungsgebers
BGB§ 816
BGB§ 818
OLG Nürnberg, Urt. v. 07.01.2003 – 3 U 2320/02, EWiR 2003, 811 (Kohler)OLG NürnbergUrt.7.1.20033 U 2320/02EWiR 2003, 811 (Kohler)
Leitsätze:
1. Eine zweite Sicherungszession konvalesziert grundsätzlich nicht, wenn der erste Sicherungsnehmer wegen Übersicherung zur teilweisen Freigabe verpflichtet ist und inzwischen das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffnet wurde.
2. Ein Bereicherungsfall des Zweitzessionars liegt nicht schon deshalb vor, weil er den abtretungsweise erlangten Betrag, der seinem Verkaufspreis entspricht, herausgeben muss, wenn er diesen ohnedies nicht bei dem Zedenten, seinem Käufer, hätte realisieren können.