RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB a. F. §§ 609, 242, 607, 610, 765Verwirkung eines Bürgschaftsanspruchs wegen Verursachung des wirtschaftlichen Zusammenbruchs des Hauptschuldners durch den Gläubiger bei unberechtigter Kündigung eines Sanierungskredits
BGB a. F.§ 609
BGB a. F.§ 242
BGB a. F.§ 607
BGB a. F.§ 610
BGB a. F.§ 765
OLG Naumburg, Urt. v. 30.05.2002 – 2 U 42/01 (rechtskräftig), EWiR 2003, 905 (Hölzle)OLG NaumburgUrt.30.5.20022 U 42/01rechtskräftigEWiR 2003, 905 (Hölzle)
Leitsätze:
1. Die Erhöhung eines Kontokorrentkredits bedarf keiner ausdrücklichen oder schriftlichen Vereinbarung. In einer „geduldeten“ Überziehung über die vereinbarte Kontokorrentlinie hinaus kann ein von der Bank angenommenes Angebot des Kunden auf Erhöhung der bisher ausdrücklich vereinbarten Kreditlinie zu sehen sein. Für eine konkludente Ausweitung des vereinbarten Kredits sprechen vor allem Dauer und Höhe der Überziehung.
2. Gewährt die Bank ein Sanierungs- oder Stützungsdarlehen, ist sie zur Belastung des Kontos innerhalb des vereinbarten Rahmens verpflichtet und zur Kündigung des Kredits nicht berechtigt, solange die Sanierungsbemühungen erwartungsgemäß verlaufen und eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage nicht eingetreten ist.
3. Verursacht der Gläubiger den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Hauptschuldners, kann er hierdurch einen Bürgschaftsanspruch verwirken.