RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2003
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
HWiG § 1 Abs. 1 a. F., § 5 Abs. 2; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2; BGB § 123 Abs. 1Keine Rückerstattung sämtlicher Aufwendungen für die Eigentumswohnung bei Rückabwicklung des deren Erwerb finanzierenden Kreditvertrages
HWiG a. F.§ 1
HWiG§ 5
VerbrKrG§ 3
BGB§ 123
BGH, Urt. v. 15.07.2003 – XI ZR 162/00 (OLG München), ZIP 2003, 1741 = BKR 2003, 747BGHUrt.15.7.2003XI ZR 162/00ZIP 2003, 1741BKR 2003, 747OLG München
Leitsätze:
1. Für die Zurechnung einer Haustürsituation gegenüber dem finanzierenden Kreditinstitut reicht nicht dessen Kenntnis davon, dass die Eigentumswohnung von einer gewerblich tätigen Bauträgergesellschaft und über einen Vermittler verkauft wird.
2. Darlehensvertrag und Kaufvertrag über die Eigentumswohnung sind in der Regel kein verbundenes Geschäft. Dies gilt für Realkreditverträge i. S. d. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG ausnahmslos.
3. Eine Rückabwicklung gemäß § 3 HWiG umfasst nicht die Erstattung aller Aufwendungen für die Eigentumswohnung, sondern nur die gegenseitige Rückgewährung der empfangenen Leistungen.