Die Europäische Kommission hat am 11. September 2002 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über den Verbraucherkredit angenommen. Betroffen sind Verbraucherkredite von über 500 Mrd. € in der Eurozone. Die neue EU-Regelung für Verbraucherkredite erstreckt sich auf Verbraucherkredite aller Art. Wohnungsbaudarlehen sind weiterhin von ihrem Geltungsbereich ausgeschlossen. In den Grundzügen sieht der neue Vorschlag u. a. eine sog. Maximalharmonisierung vor. Eine Ausdehnung des Geltungsbereichs, größere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit von Kreditangeboten, Auskunftspflichten des Verbrauchers und des Kreditgebers sowie Neuregelungen im Widerrufsrecht stellen weitere Ansatzpunkte dar. Neben der Allgemeinen Begrüdung der Kommission (A) ist nachfolgend der komplette Text des Richtlinienvorschlags (B) abgedruckt, wobei die Begründung (sog. „Erörterung des verfügenden Teils“) – auszugsweise den jeweiligen Artikeln zugeordnet wurde.