ZBB 2002, 411

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung VI. Landgerichte BGB § 355; BGB a. F. § 361a; HWiG §§ 1,2Fremdsprachige Widerrufsbelehrung bei in fremder Sprache verhandelten Haustürgeschäften BGB§ 355 BGB a. F.§ 361a HWiG§ 1 HWiG§ 2 LG Köln, Urt. v. 08.03.2002 – 32 S 66/01 (rechtskräftig), WM 2002, 1928 = EWiR 2002, 801 (Mankowski)LG KölnUrt.8.3.200232 S 66/01rechtskräftigWM 2002, 1928EWiR 2002, 801 (Mankowski)

Leitsatz:

Die Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz hat zwar grundsätzlich in deutscher Sprache zu erfolgen. Etwas anderes muss jedoch dann gelten, wenn die Vertragsverhandlungen in einer anderen Sprache geführt werden oder der Vertrag in einer Sprache abgefasst wird, deren der Kunde allein mächtig ist. In diesen Fällen kann nämlich – für die andere Vertragspartei erkennbar – durch eine in deutscher Sprache formulierte Widerrufsbelehrung der mit ihr verfolgte Informationszweck nicht erreicht werden.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell