ZBB 2002, 411

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung VI. Landgerichte BörsG 1998 § 43 Abs. 4; RL 2001/34/EGKlagebefugnis des von Delisting betroffenen Anlegers aufgrund drittschützender Wirkung des § 43 Abs. 4 BörsG 1998 („Macrotron“) BörsG 1998§ 43 RL 2001/34/EG VG Frankfurt/M., Urt. v. 17.06.2002 – 9 E 2285/01 (V), ZIP 2002, 1446 = DB 2002, 1986 = WM 2002, 1658VG Frankfurt/M.Urt.17.6.20029 E 2285/01 (V)ZIP 2002, 1446DB 2002, 1986WM 2002, 1658

Leitsätze:

1. § 43 Abs. 4 BörsG (1998) ist drittschützend und vermittelt den von einem Delisting betroffenen Anlegern eine Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO, so dass sie die Rechtmäßigkeit des Delisting gerichtlich überprüfen lassen können.
2. Stehen Anlegerinteressen dem Delisting entgegen, darf es nicht angeordnet werden. Im Übrigen entscheidet die Börse über ein Delisting auf Antrag des Emittenten nach pflichtgemäßem Ermessen, das nach § 114 VwGO nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar ist.
3. Ein wesentlicher Aspekt für die Ermessensausübung nach § 43 Abs. 4 BörsG (1998) ist, ob mit den noch handelbaren Wertpapieren die Bedingungen eines funktionierenden Marktes erfüllt sind. Anhaltspunkte dafür können den Bedingungen für die erstmalige Zulassung von Wertpapieren zur amtlichen Notierung entnommen werden.

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