RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 276, 278, 361a; VerbrKrG §§ 7, 9Keine Haftung einer Finanzierungsbank bei Scheitern einer steuersparenden Kapitalanlage im geschlossenen Immobilienfonds bei Pflichtverletzung des nicht im Lager der Bank stehenden Vermittlers
BGB§ 276
BGB§ 278
BGB§ 361a
VerbrKrG§ 7
VerbrKrG§ 9
OLG Koblenz, Urt. v. 05.09.2002 – 5 U 1886/01, BB 2002, 1981OLG KoblenzUrt.5.9.20025 U 1886/01BB 2002, 1981
Leitsätze:
1. Bei steuersparenden Finanzierungsgeschäften ist eine Bank im Regelfall nicht verpflichtet, den Kreditnehmer über die Risiken des finanzierten Geschäfts zu belehren, wenn sie keinen zu den allgemeinen wirtschaftlichen Risiken hinzutretenden besonderen Gefährdungstatbestand geschaffen oder begünstigt hat.
2. Ob bei einem finanzierten Fondserwerb ein verbundenes Geschäft mit Einwendungsdurchgriff nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG vorliegt, kann dahinstehen, wenn jedenfalls die zur fehlerhaften Gesellschaft entwickelten Rechtsgrundsätze dem Durchgriff entgegenstehen.
3. Beim finanzierten Fondserwerb verlagert ein Rückforderungsdurchgriff wegen der Finanzierungszinsen das Risiko der Insolvenz des Veräußerers ohne sachliche Rechtfertigung auf die finanzierende Bank. Vor einer Kündigung geleistete Zahlungen können daher nicht zurückgefordert werden.
4. Zur Verfügung gestellt bzw. ausgehändigt ist eine Widerrufsbelehrung nur dann, wenn sie dem Kreditnehmer für die Dauer der Widerrufsfrist verbleibt. Fehlt es daran, beginnt die Frist erst zu laufen, wenn der Verbraucher die Vertragsunterlagen mit der Belehrung dauerhaft zurückerhält.