RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2002
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 812, 818, 249, 488, 490Kein Anspruch der Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung bei gleichzeitiger Aufnahme eines höheren Neukredits zu gleichen Konditionen
BGB§ 812
BGB§ 818
BGB§ 249
BGB§ 488
BGB§ 490
OLG Zweibrücken, Urt. v. 27.05.2002 – 7 U 231/01, ZIP 2002, 1680OLG ZweibrückenUrt.27.5.20027 U 231/01ZIP 2002, 1680
Leitsätze:
1. Im Falle der vorzeitigen Tilgung eines grundpfandrechtlich gesicherten Festzinskredits mit vereinbarter Laufzeit steht dem Kreditinstitut kein Anspruch auf „Vorfälligkeitsentschädigung“ zu, wenn der Darlehensnehmer bei ihm gleichzeitig einen Neukredit in übersteigender Höhe, für das Kreditinstitut jedenfalls nicht schlechteren Konditionen aufnimmt.
2. Aus dem selben Geldbetrag kann der Gläubiger für ein und denselben Zeitraum nicht neben Verzugszinsen kumulativ die Herausgabe von Kapitalnutzungen nach § 818 Abs. 1 BGB verlangen.