ZBB 2002, 406

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2002 Rechtsprechung III. Bundesgerichtshof BGB §§ 401, 765Zur Frage der Berechtigung des Zessionars aus Gewährleistungsbürgschaften, die dem Zedenten erst nach der Abtretung der Gewährleistungsansprüche erteilt worden sind BGB§ 401 BGB§ 765 BGH, Urt. v. 15.08.2002 – IX ZR 217/99 (OLG Hamburg), WM 2002, 1968BGHUrt.15.8.2002IX ZR 217/99WM 2002, 1968OLG Hamburg

Amtlicher Leitsatz:

Wird einem Zedenten eine Gewährleistungsbürgschaft zu einem Zeitpunkt erteilt, in dem die zu sichernden Gewährleistungsansprüche bereits an den Zessionar abgetreten sind, so ist dieser ungeachtet des Erfordernisses der Gläubigeridentität aus der Bürgschaft berechtigt, wenn in der Abtretungsvereinbarung der Übergang künftiger Sicherheiten vorgesehen war.

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