RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
AGBG § 9; BGB §§ 177, 607, 812Keine unbeschränkten Kreditaufnahmen auf Girokonto der GbR bei Einzelverfügungsmacht eines nur gesamtvertretungsberechtigten Gesellschafters ohne Spezialvollmacht
AGBG§ 9
BGB§ 177
BGB§ 607
BGB§ 812
OLG Köln, Urt. v. 11.07.2001 – 13 U 252/00, ZIP 2001, 1709OLG KölnUrt.11.7.200113 U 252/00ZIP 2001, 1709
Leitsätze:
1. Die formularmäßig uneingeschränkte Einzelverfügungsmacht nur zur Gesamtvertretung berechtigter BGB-Gesellschafter über ein Girokonto der Gesellschaft ermächtigt nicht zu Kreditaufnahmen oder -erweiterungen in unbeschränkter Höhe; hierzu bedarf es vielmehr einer Spezialvollmacht.
2. Hat die kontoführende Bank wegen nachhaltiger Überschreitung des der GbR gewährten Kontokorrentkredits beiden Gesellschaftern erklärt, weitere Inanspruchnahmen des Kontos nicht mehr zu tolerieren, löst sie dann aber gleichwohl zwei nur von einem Gesellschafter gezeichnete Barschecks in erheblicher Höhe ein, braucht der Mitgesellschafter diese Scheckverfügungen auch nicht nach den Grundsätzen der Duldungs- oder Anscheinsvollmacht gegen sich gelten zu lassen. Der bereicherungsrechtliche Ausgleich ist zwischen der Bank und dem Zuwendungsempfänger vorzunehmen.