RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB §§ 368, 607Widerlegung des Beweiswertes eines Sparbuchs
BGB§ 368
BGB§ 607
LG Köln, Urt. v. 09.11.2000 – 21 O 279/99, WM 2001, 1763LG KölnUrt.9.11.200021 O 279/99WM 2001, 1763
Leitsatz:
Ein Sparbuch enthält als Quittung über den als Guthaben eingezahlten Betrag ein außergerichtliches Geständnis über den Leistungsempfang, dem als Bankquittung einer Geschäftsbank ein erhöhter Beweiswert zukommt, der nur in Ausnahmefällen erschüttert werden kann, so wenn beispielsweise das Sparkonto wegen seiner Auflösung oder fehlenden Guthabens gesperrt worden ist, weil das Guthaben mit Kontokorrentsalden verrechnet worden ist.