ZBB 2001, 386

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2001 Rechtsprechung VI. Landgerichte BGB §§ 368, 607Widerlegung des Beweiswertes eines Sparbuchs BGB§ 368 BGB§ 607 LG Köln, Urt. v. 09.11.2000 – 21 O 279/99, WM 2001, 1763LG KölnUrt.9.11.200021 O 279/99WM 2001, 1763

Leitsatz:

Ein Sparbuch enthält als Quittung über den als Guthaben eingezahlten Betrag ein außergerichtliches Geständnis über den Leistungsempfang, dem als Bankquittung einer Geschäftsbank ein erhöhter Beweiswert zukommt, der nur in Ausnahmefällen erschüttert werden kann, so wenn beispielsweise das Sparkonto wegen seiner Auflösung oder fehlenden Guthabens gesperrt worden ist, weil das Guthaben mit Kontokorrentsalden verrechnet worden ist.

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