RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 826, 830 Abs. 2Widerspruch im Lastschriftverfahren in der wirtschaftlichen Krise
BGB§ 826
BGB§ 830
OLG Schleswig, Urt. v. 13.03.2001 – 3 U 174/99, NJW-RR 2001, 1206OLG SchleswigUrt.13.3.20013 U 174/99NJW-RR 2001, 1206
Leitsatz:
Es stellt einen nach §§ 826, 830 Abs. 2 BGB missbräuchlichen Gebrauch der Widerrufsmöglichkeiten im Lastschriftverfahren dar, wenn der Geschäftsführer der GmbH in der Krise eine Gleichbehandlung aller Gläubiger in der unmittelbar bevorstehenden Insolvenz angestrebt zu haben vorgibt (und nach der Lebenserfahrung wahrscheinlicher war, dass er seine Eigenhaftung mit selbstgestellten Sicherheiten „herunterfahren“ wollte); denn ein solches Motiv ist grundsätzlich als Widerrufsberechtigung nicht anerkennenswert.