RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 7„Abhängigmachen“ des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht i. S. v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG
VerbrKrG§ 3
VerbrKrG§ 7
KG, Urt. v. 14.11.2000 – 4 U 6588/99, WM 2001, 1859KGUrt.14.11.20004 U 6588/99WM 2001, 1859
Leitsätze:
1. Die Bank verletzt keine vorvertragliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Kreditnehmer, wenn sie nur unzureichende Selbstauskünfte des Kreditnehmers einholt, die Bedienung eines Vorkredits nicht überprüft und auch keinen aktuellen Grundbuchauszug einholt.
2. Es liegt kein „Abhängigmachen“ des Kredits von der Sicherung durch ein Grundpfandrecht i. S. v. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG vor, wenn die Bestellung des Grundpfandrechts erst für die Auszahlung des Kredits und nicht schon für den Abschluss des Kreditvertrags erforderlich ist.
3. Eine vom Kreditnehmer erklärte „Kündigung“ kann als Widerruf i. S. v. § 7 Abs. 1 VerbrKrG ausgelegt werden, weil sich daraus hinreichend ergibt, dass er den Vertragsschluss nicht gegen sich gelten lassen will.