RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 765, 631; AGBG § 9Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern
BGB§ 765
BGB§ 631
AGBG§ 9
OLG Jena, Urt. v. 01.11.2000 – 4 U 671/00, NJW-RR 2001, 1103OLG JenaUrt.1.11.20004 U 671/00NJW-RR 2001, 1103
Leitsätze:
1. Eine Bestimmung in den Nachunternehmerbedingungen des Auftraggebers für ein Bauwerk, gemäß der eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern auszuhändigen sei, verstößt nicht gegen § 9 AGBG.
2. Der Unternehmer, der dem Auftraggeber eine Vertragserfüllungsbürgschaft auf erstes Anfordern übergeben hat, kann mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung gegen die Inanspruchnahme der Bürgschaft nur bei offensichtlichem Missbrauch erfolgreich vorgehen. Er muss seine Werklohnforderung mit evidenten Beweismitteln glaubhaft machen können, und es dürfen offensichtlich keine aufrechenbaren Gegenansprüche des Auftraggebers bestehen.