RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
III. Bundesgerichtshof
BGB §§ 276, 675 Abs. 2; WpHG § 31; BörsG § 53 Abs. 1, § 60Beschränkung der Pflicht einer Bank auf Empfehlung der Nichtausübung eines Optionsrechts im Falle wirtschaftlicher Sinnlosigkeit bei geschäftserfahrenem Kunden
BGB§ 276
BGB§ 675
WpHG§ 31
BörsG§ 53
BörsG§ 60
BGH, Urt. v. 24.07.2001 – XI ZR 329/00 (KG), ZIP 2001, 1628 = WM 2001, 1718BGHUrt.24.7.2001XI ZR 329/00ZIP 2001, 1628WM 2001, 1718KG
Leitsätze:
1. Geschäfte mit abgetrennten Optionsscheinen aus der Anleihe einer ausländischen Aktiengesellschaft stellen keine Börsentermingeschäfte, sondern Kassageschäfte dar.
2. Wenn aufgrund eines drastischen Kursverfalls der Aktie die Ausübung eines Optionsrechts wirtschaftlich sinnlos ist, so genügt die Bank ihren Aufklärungspflichten im Falle eines geschäftserfahrenen Kunden durch eine entsprechende Empfehlung auch dann, wenn sie zugleich dem Kunden ein Formular zusendet, mit dem dieser das Optionsrecht ausüben kann.
3. Hat eine Bank ihrem Kunden das wirtschaftlich einzig sinnvolle Vorgehen empfohlen, so braucht sie nicht zu prüfen, ob der Kunde der Empfehlung folgt.
4. Die Rechtsprechung zu den Aufklärungspflichten von gewerblichen Anlagevermittlungsgesellschaften, die telefonisch Börsentermingeschäfte anbieten, ist auf den Effektenhandel von Kreditinstituten nicht übertragbar.