RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2001
Rechtsprechung
I. Europäischer Gerichtshof
RL 89/592/EWG Art. 6Befugnis der Mitgliedstaaten zum Erlass strengerer Vorschriften für Insidergeschäfte
RL 89/592/EWGArt. 6
EuGH, Urt. v. 03.05.2001 – Rs C–28/99, WM 2001, 1800EuGHUrt.3.5.2001Rs C–28/99WM 2001, 1800
Urteilsausspruch:
1. Art. 6 der Richtlinie 89/592/EWG des Rates vom 13. 11. 1989 zur Koordinierung der Vorschriften betreffend Insidergeschäfte steht der Anwendung von Vorschriften einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegen, die strenger als die in dieser Richtlinie in Bezug auf das Verbot der Ausnutzung von Insiderinformationen vorgesehenen sind, sofern die Tragweite der für die Anwendung dieser Regelung verwendeten Definition der Insiderinfomation für alle natürlichen oder juristischen Personen, die von dieser Regelung erfasst werden, gleich ist.
2. Wenn nationale Vorschriften gegen Art. 6 der Richtlinie 89/592 verstoßen, da bestimmte natürliche oder juristische Personen eigens von einem strengeren als dem in dieser Richtlinie vorgesehenen Verbot, Insiderinformationen auszunutzen, befreit sind, so muss das nationale Gericht diese strengeren Vorschriften gegenüber sämtlichen Personen, auf die sie Anwendung finden könnten, unangewendet lassen.