ZBB 2000, 352
Neue Wohlverhaltensrichtlinie des BAWe
Die nationale Umsetzung der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, die durch die Sechste KWG-Novelle erfolgt ist, hat auch die Anpassung der Ausführungsbestimmungen und Auslegungshinweise der Aufsichtsämter zum Wertpapierdienstleistungsgeschäft erforderlich gemacht (vgl. dazu im einzelnen Klanten, ZBB 2000, 349, in diesem Heft). Das BAWe hat daher die nachfolgend abgedruckte sogenannte Wohlverhaltensrichtlinie (Richtlinie gemäß § 35 Abs. 6 des Gesetzes über den Wertpapierhandel (WpHG) zur Konkretisierung der §§ 31 und 32 WpHG für das Kommissionsgeschäft, den Eigenhandel für andere und das Vermittlungsgeschäft der Wertpapierdienstleistungsunternehmen vom 9. Mai 2000, BAnz Nr. 131 vom 15. Juli 2000, S. 13 792) neu gefaßt.
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