RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB § 278Haftung der den Prospekt herausgebenden und die Anteile der Anleger als Treuhänderin haltenden Kommanditistin eines Immobilienfonds für fehlerhafte Prospektangaben
BGB§ 278
ZBB 2000, 344
LG Bremen, Urt. v. 14.03.2000 – 1 O 2761/97, ZIP 2000, 1382LG BremenUrt.14.3.20001 O 2761/97ZIP 2000, 1382
Leitsätze:
1. Die den Prospekt herausgebende Kommanditistin eines Immobilienfonds, die die Fondsanteile der Anleger als Treuhänderin hält, haftet für die fehlerhaften Prospektangaben wegen Verschuldens bei Vertragsschluß. Hat sie die KG oder deren Geschäftsführer zum Abschluß der Verträge – Anteilserwerb und Treuhandvertrag – ermächtigt, ist ihr deren Verschulden zuzurechnen.
2. Der Schadensersatzanspruch der Anleger umfaßt auch die Freistellung von Ansprüchen aus zur Finanzierung des Anteilserwerbs abgeschlossenen Darlehensverträgen.