RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 123 Abs. 1, §§ 166, 278, 607; HWiG §§ 1, 5; VerbrKrG § 3 Abs. 2, § 7Zur Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes auf Schuldbeitritt eines geschäftsführenden Gesellschafters
BGB§ 123
BGB§ 166
BGB§ 278
BGB§ 607
HWiG§ 1
HWiG§ 5
VerbrKrG§ 3
VerbrKrG§ 7
OLG Stuttgart, Urt. v. 09.02.2000 – 9 U 143/99, WM 2000, 1942OLG StuttgartUrt.9.2.20009 U 143/99WM 2000, 1942
Leitsatz:
Beschränkt sich die Tätigkeit eines Anlagevermittlers hinsichtlich des Abschlusses eines Kreditvertrages auf das Einfordern und die Weiterleitung der üblichen Unterlagen beim Kreditnehmer, so ist er im Verhältnis zu der Bank ein Dritter i. S. d. § 123 Abs. 2 BGB, da die Bank die Kreditprüfung einschließlich der Bonitätsprüfung ausschließlich im eigenen Interesse ausführt. Deshalb kommt auch eine Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank hinsichtlich der ungenügenden Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers nicht in Betracht. Nur ein solches Verhalten eines Immobilienmaklers, der für den Verkäufer tätig ist, muß sich das finanzierende Kreditinstitut zurechnen lassen, das der Vermittler sich als Hilfsperson des Kreditinstituts an seiner Stelle zuschulden kommen läßt.