RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
I. Bundesgerichtshof
GSB § 1 Abs. 3Öffentliche Fördermittel als verlorene Zuschüsse zur Baukostenfinanzierung kein Baugeld i. S. v. § 1 Abs. 3 GSB
GSB§ 1
BGH, Urt. v. 15.02.2000 – VII ZR 84/99 (OLG Dresden), WM 2000, 1556BGHUrt.15.2.2000VII ZR 84/99WM 2000, 1556OLG Dresden
Amtliche Leitsätze:
1. Baugeld i. S. v. § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Sicherung der Bauforderungen sind nur Fremdmittel, die zur Finanzierung von Baukosten auf der Grundlage eines Darlehensvertrages und gegen grundpfandrechtliche Sicherung oder Übertragung des Eigentums am zu bebauenden Grundstück gewährt werden.
2. Öffentliche Fördermittel, die als verlorene Zuschüsse zur Finanzierung von Baukosten gewährt werden, sind selbst dann kein Baugeld, wenn sie im Falle des Widerrufs der Subventionsbewilligung zurückgezahlt werden müssen.