RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
V. Landgerichte
VerbrKrG § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1, § 6 Abs. 2 Satz 1Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung - Wirksamkeit einer Vollmacht nach VerbrKrG
VerbrKrG§ 4
VerbrKrG§ 6
LG Mannheim, Urt. v. 29.07.1999 – 3 O 37/99, BB 1999, 2049LG MannheimUrt.29.7.19993 O 37/99BB 1999, 2049
Leitsätze:
1. Aus der ratio legis des Verbraucherkreditgesetzes, die umfassende Information des Verbrauchers zu gewährleisten, ergibt sich, daß die Wirksamkeit der Vollmacht von der Einhaltung der für das Hauptsachegeschäft geltenden Form des § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG abhängig ist.
2. Der Vollzug eines Darlehensvertrages durch den Vertreter (hier: Veranlassung zur Auszahlung an den Verkäufer) kann allein den Formmangel nicht ersetzen. Der Vertretene muß den wirtschaftlichen Nutzen der Darlehensauszahlung und damit auch den Kredit nach § 6 Abs. 2 Satz 1 VerbrKrG für sich in Anspruch genommen haben.