RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
VI. Amtsgerichte
BGB § 675; Bedingungen für ec-Karten Nr. II 7.2Grob fahrlässig ermöglichter Mißbrauch der ec-Karte
BGB§ 675
Bedingungen für ec-KartenNr. II 7.2
AG Frankfurt/M., Urt. v. 27.10.1998 – 31 C 2151/98–44 (rechtskräftig), WM 1999, 1935AG Frankfurt/M.Urt.27.10.199831 C 2151/98–44rechtskräftigWM 1999, 1935
Leitsätze:
1. Gegen Nr. II 7.2 der Bedingungen für ec-Karten, nach der die ec-Karte nicht unbeaufsichtigt im Pkw aufbewahrt werden darf, wird auch verstoßen, wenn die Karte sich in einer Handtasche im Pkw befindet, die von außen nicht sichtbar ist. Wer Wertsachen in einem abgestellten Pkw zurückläßt, handelt grob fahrlässig.
2. Liegen zwischen Diebstahl und Abhebung am Geldautomaten nur wenige Minuten, ist eine Entschlüsselung der auf der Karte gespeicherten Daten nicht möglich.