RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 675, 812Anscheinsbeweis für eine unsachgemäße Verwahrung der PIN
BGB§ 675
BGB§ 812
LG Frankfurt/M., Urt. v. 12.05.1999 – 2/1 S 336/98 (rechtskräftig), WM 1999, 1930LG Frankfurt/M.Urt.12.5.19992/1 S 336/98rechtskräftigWM 1999, 1930
Leitsatz:
Für den Zeitraum Februar 1997 spricht bei Verwendung der ec-Karte, für die noch das sog. alte PIN-Verfahren galt, und der zutreffenden PIN der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß Dritte infolge unsachgemäßer Verwahrung der PIN von dieser Kenntnis erlangen konnten. Es fehlen hinreichend zuverlässige Anhaltspunkte, daß damals ein Spezialcomputer zur Ermittlung des auf dem Magnetstreifen der ec-Karte gespeicherten Institutsschlüssel oder eines Poolschlüssels existierte und Instituts- oder Poolschlüssel errechnet hat oder ohne Schwierigkeiten hätte ermitteln können.