RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB §§ 138, 242, 278; KWG § 18; VerbrKrG § 9Zur Haftung eines Kreditinstituts bei fehlgeschlagenem Immobilienerwerb
BGB§ 138
BGB§ 242
BGB§ 278
KWG§ 18
VerbrKrG§ 9
LG Stuttgart, Beschl. v. 24.03.1999 – 24 O 79/99, WM 1999, 1822LG StuttgartBeschl.24.3.199924 O 79/99WM 1999, 1822
Leitsätze:
1. Im Rahmen einer Finanzierung obliegen einer Bank regelmäßig keine vorvertraglichen Aufklärungspflichten, da sie ein Eigeninteresse an der Vergabe eines Kredites bestimmter Art grundsätzlich nicht den wirtschaftlichen Belangen des Kunden unterzuordnen hat. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt dann, wenn der Kunde ausdrücklich eine Beratung wünscht.
2. Eine Aufklärungspflicht der Bank im Zusammenhang mit dem Verwendungszweck des Darlehens kann nur ausnahmsweise angenommen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bank im Verhältnis zu ihrem Kunden einen eigenen konkreten Wissensvorsprung hat oder sich ein eventuelles Wissen des eingeschalteten Vermittlers zurechnen lassen muß.