RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 812Keine Genehmigung falscher Buchungen im Einzugsermächtigungsverfahren nach Kontoinhaberwechsel durch Schweigen auf Rechnungsabschluß
BGB§ 812
OLG Dresden, Urt. v. 28.06.1999 – 17 U 3963/98 (rechtskräftig), ZIP 1999, 1626OLG DresdenUrt.28.6.199917 U 3963/98rechtskräftigZIP 1999, 1626
Leitsätze:
1. Führt eine Sparkasse trotz eines Kontoinhaberwechsels weiterhin Buchungen aufgrund einer vom ursprünglichen Kontoinhaber erteilten Einzugsermächtigung durch, hat der neue Inhaber einen Anspruch auf Richtigstellung und nach einer Kontoauflösung einen Erstattungsanspruch. Dieser kann im Fall der Insolvenz des neuen Kontoinhabers auch vom Verwalter geltend gemacht werden.
2. Ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse vorgesehen, daß Rechnungsabschlüsse als genehmigt gelten, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen widersprochen wird, bedeutet dies nicht, daß der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche auf Richtigstellung einer unrichtigen Buchung verliert.
3. Der Widerspruch gegen eine Buchung im Einzugsermächtigungsverfahren ist auch dann zulässig, wenn dem Gläubiger tatsächlich ein Zahlungsanspruch zusteht. Ein Rechtsmißbrauch kommt dann nur gegenüber dem Gläubiger, nicht aber gegenüber dem Kreditnehmer in Betracht.