RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB § 675; Bedingungen für ec-Karten Nr. II 7.2Mißbrauch der ec-Karte
BGB§ 675
Bedingungen für ec-KartenNr. II 7.2
LG Rottweil, Urt. v. 25.11.1998 – 1 S 148/98, WM 1999, 1934LG RottweilUrt.25.11.19981 S 148/98WM 1999, 1934
Leitsatz:
Hat ein Bankkunde seine ec-Karte verloren, so ist auszuschließen, daß gerade ein zufälliger Finder über Mittel und Wege verfügt, die Geheimnummer zu entschlüsseln. Wer seine ec-Karte zusammen mit einem Ausweismäppchen auf der Kante des Kofferraumes seines Pkw ablegt und dies vergißt, handelt grob fahrlässig, so daß eine Haftung der Bank gemäß Nr. 2.4 der Bedingungen für ec-Karten entfällt.