ZBB 1999, 313

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 276, 278Keine allgemeine haftungsbegründende Pflicht der immobilienfinanzierenden Bank gegenüber ihrem Darlehensnehmer auf Prüfung dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse BGB§ 276 BGB§ 278 OLG Köln, Beschl. v. 23.06.1999 – 13 W 32/99 (rechtskräftig), WM 1999, 1817OLG KölnBeschl.23.6.199913 W 32/99rechtskräftigWM 1999, 1817

Leitsätze:

1. Die den Kauf von Eigentumswohnungen finanzierende Bank trifft keine allgemeine Aufklärungspflicht über die Zweckmäßigkeit des Kredits und über die mit der Kreditaufnahme verbundenen Risiken und Folgen. Die Wirtschaftlichkeit der Kapitalanlage, die Höhe der nachhaltig erzielbaren Miete sowie die steuerlichen Auswirkungen muß der Kreditnehmer selbst prüfen.
2. Für das Fehlverhalten eines Kreditvermittlers muß die Bank über § 278 BGB nur einstehen, wenn sie den Vermittler in zurechenbarer Weise in ihren Pflichtenkreis eingebunden hat. Wann dies der Fall ist, läßt sich nur aufgrund einer dieZBB 1999, 314Interessen beider Parteien wertenden Betrachtung der Einzelfallumstände entscheiden.
3. Der Bank kann das Verhalten eines Objekt- und Kreditvermittlers grundsätzlich nur insoweit zugerechnet werden, als es die Kreditvermittlung betrifft. Für Falschangaben eines Vermittlers hinsichtlich der von ihm als Steuersparmodell vermittelten Kapitalanlage haftet die Bank grundsätzlich nicht.

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