RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 666, 675Umfang der Aufklärungspflicht einer Bank gegenüber ihren Wertpapierkunden
BGB§ 242
BGB§ 666
BGB§ 675
OLG Hamm, Urt. v. 26.05.1999 – 31 U 229/98, BB 1999, 1676OLG HammUrt.26.5.199931 U 229/98BB 1999, 1676
Leitsätze:
1. Die Pflicht einer Bank, ihre Wertpapierdepotkunden über den jeweiligen Stand ihres Depotkontos und die fortlaufenden Veränderungen zu unterrichten sowie in bestimmten Zeitabständen Rechnungsabschlüsse zu erteilen, verpflichtet sie nicht dazu, den Kunden börsentäglich über den jeweiligen Kurs ihrer Wertpapiere zu informieren, es sei denn zwischen den Parteien ist eine tägliche Informationspflicht vereinbart worden.
2. Die Bank ist nicht dazu verpflichtet, sämtliche getätigte Wertpapiergeschäfte in erschöpfender, übersichtlicher und verständlicher Form zusammenzustellen.