RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 138, 242, 765; HWiG § 1 Abs. 1Wirksamkeit der weiten Zweckerklärung bei Bürgschaftsübernahme des Geschäftsführers für die GmbH
BGB§ 138
BGB§ 242
BGB§ 765
HWiG§ 1
OLG München, Urt. v. 07.05.1999 – 21 U 6544/98, ZIP 1999, 1433OLG MünchenUrt.7.5.199921 U 6544/98ZIP 1999, 1433
Leitsätze:
1. Die geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit weiter Zweckerklärungen bei Bürgschaften ist auch dann anwendbar, wenn der Geschäftsführer einer GmbH eine Bürgschaft für dieser gewährte Darlehen übernommen hat.
2. Eine nach § 9 AGBG unwirksame Zweckerklärung wäre in dem Umfang aufrechtzuerhalten, daß die Bürgschaft alle bestehenden und künftigen, auch bedingten und befristeten Forderungen der Bank gegen die Hauptschuldnerin aus dem zugrundeliegenden Kontokorrentverhältnis sichert, wie es bei Abgabe der Bürgschaft bestanden hat.
3. Anwendung der Grundsätze über die Sittenwidrigkeit von Angehörigenbürgschaften auf einen konkreten Einzelfall, in welchem die Ehefrau Geschäftsführerin der schuldenden GmbH und maßgeblich an dieser beteiligt ist.
4. Ein Bürgschaftsvertrag, der zur Absicherung einer Verbindlichkeit geschlossen wird, die der Hauptschuldner im Rahmen seiner Erwerbstätigkeit eingegangen ist, ist kein Geschäft im Sinne des § 1 Abs. 1 HWiG oder der Richtlinie 85/577/EWG.