RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
ZPO §§ 253, 256Unzulässigkeit der Feststellungsklage bei wegen Unbestimmtheit unwirksamer Teilabtretung eines Schadensersatzanspruchs („Mody-Bank/FOCUS“)
ZPO§ 253
ZPO§ 256
OLG Hamburg, Urt. v. 30.03.1999 – 7 U 161/97 (rechtskräftig), ZIP 1999, 1628OLG HamburgUrt.30.3.19997 U 161/97rechtskräftigZIP 1999, 1628
Leitsatz:
Für eine wirksame Teilabtretung ist erforderlich, daß der abgetretene Teil so festgelegt ist, daß er von dem nicht abgetretenen Teil zweifelsfrei unterscheidbar und vom Schicksal der übrigen Forderungen unabhängig ist. Fehlt es hieran (hier: Teilabtretung von Schadensersatzansprüchen Mody-Bank/FOCUS an Aktionäre der Mody-Bank), ist eine auf Feststellung des Anspruchs gerichtete Klage mangels Bestimmtheit unzulässig.