ZBB 1999, 311

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 166, 989, 990Haftung der Inkassobank wegen Einzugs eines disparischen Orderschecks BGB§ 166 BGB§ 989 BGB§ 990 OLG Dresden, Urt. v. 12.10.1998 – 2 U 2197/98 (rechtskräftig), WM 1999, 1660OLG DresdenUrt.12.10.19982 U 2197/98rechtskräftigWM 1999, 1660

Leitsatz:

Die zahlungshalber Indossierung eines Orderschecks ist generell ungewöhnlich. Die Inkassobank muß deshalb die Berechtigung des Einreichers eines solchen Schecks prüfen. Jedenfalls ist bei Banken und Sparkassen als bekannt vorauszusetzen, daß von wirtschaftlich leistungfähigen und marktstarken Unternehmen entgegengenommene Orderschecks so gut wie nie zur Erfüllung eigener Zahlungsverpflichtungen an ihre Kunden indossieren.

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