RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB §§ 276, 678, 680, 684Verkauf von Optionsscheinen kurz vor Verfall ohne Auftrag bei Nichterreichbarkeit des in den Urlaub gefahrenen Kunden
BGB§ 276
BGB§ 678
BGB§ 680
BGB§ 684
OLG München, Urt. v. 19.05.1998 – 5 U 6051/97 (rechtskräftig), WM 1999, 1878OLG MünchenUrt.19.5.19985 U 6051/97rechtskräftigWM 1999, 1878
Leitsätze:
1. Bei spekulativen Wertpapiergeschäften muß ein Kunde klar und unmißverständlich der Bank zu verstehen geben, wenn er einen während seiner Urlaubsabwesenheit von der Bank getätigten Verkauf von kurz vor dem Verfall stehenden Optionsscheinen nicht genehmigen will, nachdem zuvor ein von ihm erteilter Verkaufsauftrag mangels Limiterreichung bis zum Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht hatte ausgeführt werden könZBB 1999, 311nen. Das Fehlen einer klaren Ablehnung des Verkaufs in einem nach der Rückkehr mit dem Wertpapierberater geführten Telefongespräch ist rechtlich als dessen Genehmigung einzuordnen.
2. Der Wertpapierberater haftet nicht aus Notgeschäftsführung, wenn er ohne grobe Fahrlässigkeit irrtümlich die Vermögensgefährdung annimmt.