ZBB 1999, 310

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 1999 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB §§ 242, 423, 426, 765, 769, 774, 776Haftung eines Mitbürgen trotz Aufgabe der Rechte gegen einen Mitbürgen BGB§ 242 BGB§ 423 BGB§ 426 BGB§ 765 BGB§ 769 BGB§ 774 BGB§ 776 OLG Hamm, Urt. v. 13.05.1998 – 31 U 36/98 (rechtskräftig), WM 1999, 1969OLG HammUrt.13.5.199831 U 36/98rechtskräftigWM 1999, 1969

Leitsätze:

1. Ein Bürge kann auf die Rechte aus § 776 BGB auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam verzichten. Vor einer willkürlichen Aufgabe von Sicherheiten ist der Bürge durch § 242 BGB geschützt.
2. Wenn eine Bank einen Mitbürgen aus einer Höchstbetragsbürgschaft gegen Verpfändung des Festgeldguthabens eines Dritten entläßt, reduziert sich der Umfang der Bürgschaft nicht, wenn klargestellt ist, daß der dritte Sicherungsgeber aus dem gemäß § 769 BGB gebildeten gesamtschuldnerischen Haftungsverband ausgenommen sein soll.
3. Entläßt der Gläubiger einen Mitbürgen aus der Haftung, so erlischt dadurch nicht auch seine Ausgleichspflicht im Innenverhältnis zu den anderen Mitbürgen.

Erweiterte Suche

Seminare

Rubriken

Veranstaltungsarten

Zeitraum

Bücher

Rechtsgebiete

Reihen



Zeitschriften

Aktuell