RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
AGBG § 9; BGB § 765Beschränkung der umfassenden formularmäßigen Bürgschaftsverpflichtung eines nicht geschäftsführungsbefugten GmbH-Gesellschafters ohne Kapitalmehrheit auf die Höhe des Anlaßkredits
AGBG§ 9
BGB§ 765
BGH, Urt. v. 15.07.1999 – IX ZR 243/98 (OLG Koblenz), ZIP 1999, 1480 = DB 1999, 1895BGHUrt.15.7.1999IX ZR 243/98ZIP 1999, 1480DB 1999, 1895OLG Koblenz
Amtliche Leitsätze:
1. Verbürgt sich ein Gesellschafter, der weder die Mehrheit der Kapitalanteile noch Geschäftsführungsbefugnis besitzt, formularmäßig umfassend für die Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Gläubiger und der Gesellschaft, beschränkt sich die Haftung auf Kredite, die den Anlaß für den Bürgschaftsvertrag bildeten, sofern nicht gesellschaftsZBB 1999, 310vertraglich sichergestellt ist, daß neue Verbindlichkeiten nicht ohne die Zustimmung des Bürgen begründet werden dürfen.
2. Ist die Haftung des Bürgen auf den Anlaßkredit beschränkt, hat er nicht für Forderungen einzustehen, die während einer nachträglich vereinbarten Verlängerungszeit des Kredits entstanden sind.
3. Haben Gläubiger und Hauptschuldner den Anlaßkredit auf eine Laufzeit von höchstens einem Jahr in der Absicht begrenzt, diese Rechtsbeziehungen anschließend durch gleichartige jeweils hintereinander geschaltete Verträge fortzusetzen, umfaßt die auf den Anlaß beschränkte Haftung des Bürgen den sogenannten Prolongationskredit, sofern die Vertragsgestaltung für ihn ersichtlich war oder er die Haftung übernommen hat, ohne sich um den Gegenstand der Hauptschuld zu kümmern.