RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2024
RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 305 Abs. 1 Satz 1, 3, §§ 306a, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1Wirksamkeit eines formularvertraglich geforderten Bearbeitungsentgelts einer Bank
BGB§ 305
BGB§ 306a
BGB§ 307
BGB§ 812
KG, Beschl. v. 30.10.2023 – 8 U 212/21 (LG Berlin), ZIP 2024, 1255KGBeschl.30.10.20238 U 212/21ZIP 2024, 1255LG Berlin
Leitsatz des Gerichts:
Die Bank entgeht der Anwendung der §§ 305 ff. BGB nicht dadurch, dass sie eine klare Regelung zum Bearbeitungsentgelt im Darlehensvertrag selber vermeidet, dort ein der Höhe nach nicht ausgewiesenes Bearbeitungsentgelt lediglich indirekt als Faktor zu Ermittlung des effektiven Jahreszinses anspricht, die Höhe des Entgelts sodann nur im beigefügten ESIS-Merkblatt ausweist und dem Kunden als „Auszahlungsvoraussetzung“ die Unterzeichnung einer „Erklärung zur Individualabrede der Vertragsparteien“ abverlangt, welche die vorformulierte Erklärung enthält, dass „die Vertragsbestandteile, insbesondere Zinsen und Bearbeitungsgebühren, … frei verhandelt (wurden) und als Individualabrede Bestandteil des Darlehensvertrages (werden)“.