ZBB 2024, 265

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2024 RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 305 Abs. 1 Satz 1, 3, §§ 306a, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1, § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1Wirksamkeit eines formularvertraglich geforderten Bearbeitungsentgelts einer Bank BGB§ 305 BGB§ 306a BGB§ 307 BGB§ 812 KG, Beschl. v. 30.10.2023 – 8 U 212/21 (LG Berlin), ZIP 2024, 1255KGBeschl.30.10.20238 U 212/21ZIP 2024, 1255LG Berlin

Leitsatz des Gerichts:

Die Bank entgeht der Anwendung der §§ 305 ff. BGB nicht dadurch, dass sie eine klare Regelung zum Bearbeitungsentgelt im Darlehensvertrag selber vermeidet, dort ein der Höhe nach nicht ausgewiesenes Bearbeitungsentgelt lediglich indirekt als Faktor zu Ermittlung des effektiven Jahreszinses anspricht, die Höhe des Entgelts sodann nur im beigefügten ESIS-Merkblatt ausweist und dem Kunden als „Auszahlungsvoraussetzung“ die Unterzeichnung einer „Erklärung zur Individualabrede der Vertragsparteien“ abverlangt, welche die vorformulierte Erklärung enthält, dass „die Vertragsbestandteile, insbesondere Zinsen und Bearbeitungsgebühren, … frei verhandelt (wurden) und als Individualabrede Bestandteil des Darlehensvertrages (werden)“.

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